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Mitnahmemengen

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Mitnahmemengen für
Deutschland

Die Einfuhr bestimmter Pflanzen nach Deutschland ist verboten (z. B. Kartoffeln, Weinreben, Weinblätter usw.).

Verboten: Einfuhr von frischem Fleisch und Fleischprodukten aus: GUS-Staaten, Portugal, Sardinien, Spanien, Türkei und alle Länder Afrikas und Asiens.\n Aus anderen Ländern: zulässig bis 1 kg; Wild und Geflügel bis 30 kg.


Produkte tierischen Ursprungs, die nicht aus einem EU-Mitgliedstaat, Andorra, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder der Schweiz stammen, dürfen nicht in einen EU-Mitgliedstaat eingeführt werden, mit Ausnahme begrenzter Mengen bestimmter Produkte aus anderen Ländern.\n

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Union.\n https://ec.europa.eu/food/animals/animals-products-trade-imports/personal-imports_en\n.\n

Für vollständige Angaben siehe Begriffe und Definitionen, Abschnitt 5. Zoll, oder besuchen Sie die Website der Europäischen Union: http://europa.eu/.


Für bestimmte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die in die EU eingeführt werden, ist ein Pflanzengesundheitszeugnis im Original erforderlich (siehe www.ec.europa.eu/food/plant/plant_health_biosecurity). Diese Artikel müssen bei der Ankunft deklariert werden und unterliegen phytosanitären Kontrollen.


Kostenlose Einfuhr für Passagiere aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten (einschließlich Kanarische Inseln, Kanalinseln und ähnliche Gebiete):\n
1. Tabakwaren, für Passagiere ab 17 Jahren:\n
- 200 Zigaretten; oder\n
- 100 Zigarillos (jeweils max. 3 Gramm); oder\n
- 50 Zigarren; oder\n
- 250 Gramm Rauchtabak; oder\n
- eine proportionale Mischung dieser Produkte;\n
2. Alkoholische Getränke, für Passagiere ab 17 Jahren:\n
- 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 % Volumen oder nicht denaturierter Ethylalkohol mit mehr als 80 % Volumen; oder\n
- 2 Liter Spirituosen oder Aperitifs aus Wein oder ähnlichen Getränken mit weniger als 22 % Volumen, oder Schaumweine oder Likörweine; oder\n
- eine proportionale Mischung dieser Produkte; und zusätzlich\n
- 4 Liter stiller Wein; Und\n
- 16 Liter Bier;\n
3. Lebensmittel, Früchte, Medikamente und Blumen für den persönlichen Gebrauch;\n
4. sonstige Güter (für Flugreisende) bis zu einem Gesamtwert von EUR 430,- (pro Erwachsener) bzw. EUR 175,- (pro Passagier unter 15 Jahren).\n


Bei Direkteinreise aus oder Reise in ein Land außerhalb der EU: Beträge ab EUR 10.000,- oder den Gegenwert in einer anderen Währung (inkl. Bankschecks und Schecks aller Art) müssen deklariert werden.\n


Für bestimmte Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, die in die EU eingeführt werden, ist ein Pflanzengesundheitszeugnis im Original erforderlich (siehe www.ec.europa.eu/food/plant/plant_health_biosecurity). Diese Artikel müssen bei der Ankunft deklariert werden und unterliegen phytosanitären Kontrollen.


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