Teilnahmebedingungen für Gewinnspiel Reisegutscheine Today Is A Good Day 2025
- Veranstalter der Verlosung ist die Gebr. Heinemann SE & Co. KG in Koreastraße 3, 20457 Hamburg (nachfolgend Heinemann).
- Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer/innen des Heinemann x ME Programms, die mindestens 18 Jahre alt sind (nachfolgend Heinemann x ME Mitglied). Mitarbeiter/innen von Heinemann sowie deren Angehörige und Mitarbeiter/innen involvierter Dienstleister sind von der Teilnahme an der Verlosung ausgeschlossen. Darüber hinaus sind Personen, die in einem der unten aufgeführten Länder leben, von der Teilnahme ausgeschlossen: Afghanistan, Belarus, Iran, Irak, Kuwait, Libanon, Libyen, Nordkorea, Russland, Sudan, Syrien, Venezuela, Mali, Niger, Jemen, Myanmar, Haiti.
Jedes Heinemann x ME Mitglied darf nur einmal an der Verlosung teilnehmen.
- Gewinn: Es werden drei Reisegutscheine im Gesamtwert von 10.000 Euro verlost.
Dabei gibt es 1x1 5.000 € travel voucher, 1x1 3.000 € travel voucher und 1x1 2.000 € travel voucher zu gewinnen. - Aktionszeitraum: Das Gewinnspiel findet in ausgewählten Flughafen-Shops vom 10.01.2025 bis 30.04.2025 statt. Über den Heinemann Webshop kann im Zeitraum vom 03.03. bis 31.03.2025 teilgenommen werden. Die Teilnehmer/innen müssen im genannten Zeitraum an der Slotmachine drei gleiche Symbole erspielen, das entsprechende Teilnahmeformular ausgefüllt, versendet und den Teilnahmebedingungen zugestimmt haben.
- Pflichtangaben:
- Name
- Adresse & Land
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- Die Ermittlung der Gewinner/innen erfolgt spätestens in Kalenderwoche 19/2025 durch Mitarbeiter/innen von Heinemann und per Zufallsauswahl. Die Gewinner/innen werden per E-Mail benachrichtigt. Die Gewinnbenachrichtigung erfolgt an die E-Mail-Adresse, die im Heinemann x ME Profil hinterlegt ist. Die Gewinner müssen den Gewinn innerhalb von 14 Tagen schriftlich annehmen. Geschieht dies nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein neuer Gewinner ausgelost.
- Der Gewinn wird an die E-Mail-Adresse versendet, die das Heinemann x ME Mitglied angegeben hat.
- Heinemann übernimmt keine Gewähr für die ordnungsgemäße Zustellung des Gewinns.
- Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Gutschein ist zeitlich nicht begrenzt, nicht auszahlbar (auch keine Restbeträge) und nicht an Dritte übertragbar. Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz. Der Gutschein ist nicht auf bestehende Reisen oder rückwirkend anrechenbar. Die Reisebuchung findet ausschließlich über das Hamburger Reisebüro Contiways (Koreastraße 5, 20457 Hamburg) statt. Contiways steht den Gewinnern für die Detailplanung der Reise zur Verfügung.
- Heinemann behält sich vor, Teilnehmer/innen von der Teilnahme an der Verlosung auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder für den Fall, dass Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder die Verlosung manipulieren bzw. versuchen, zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.
- Heinemann behält sich vor, die Verlosung jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmer/innen stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen Heinemann zu.
- Der Gewinn besteht grundsätzlich ausschließlich in dem von Heinemann angegebenen Umfang. Heinemann übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Rahmen der Inanspruchnahme des Gewinns entstehen könnten.
- Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
- Die Durchführung der Verlosung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dass den Teilnehmer/innen dadurch nicht die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates entzogen werden, in dem diese ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung der Gewinnermittlung und ihrer Ergebnisse ausgeschlossen.