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Allgemeine Teilnahme­bedingungen für das Heinemann x ME Programm

Stand: 1. Juli 2021

Betreiber und Herausgeber des Heinemann x ME Programms ist die Gebr. Heinemann SE & Co. KG, Koreastraße 3, D-20457 Hamburg. Sitz der Gesellschaft, welche nachfolgend mit „Gebr. Heinemann“ bezeichnet wird: Hamburg, Registergericht: Amtsgericht Hamburg, HRA 15017, UID-Nr. DE118908680.

Sie können die Teilnahmebedingunden für unsere Heinemann x ME Programm hier herunterladen.

 
  1. Geltungsbereich, Anmeldung

    1. Mit dem Antrag auf Registrierung als Mitglied des Heinemann x ME Programms, erkennt das Mitglied diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen an. Die Teilnahme an dem Heinemann x ME Programm ist kostenlos. Da die Kommunikation seitens Gebr. Heinemann, insbesondere auch die Übersendung von im Rahmen von Heinemann x ME erlangten Vergünstigungen, zu einem nicht unerheblichen Teil per E-Mail erfolgt, setzt die Teilnahme an dem Heinemann x ME Programm die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse voraus.

    2. Teilnehmen kann jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.

    3. Nach erfolgreicher Registrierung erhält das Mitglied eine Mitgliedskarte. Das Mitglied kann die Mitgliedschaft in den teilnehmenden stationären Geschäften durch Vorlage der Mitgliedskarte nachweisen. Im Online-Shop von Gebr. Heinemann (nachfolgend „Online-Shop“) erfolgt der Nachweis durch die Eingabe der Zugangsdaten des Mitglieds.

    4. Sämtliche Dienste, Angebote, und sonstigen Leistungen in Verbindung mit dem Heinemann x ME Programm werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen erbracht.


  2. Gegenstand des Heinemann x ME Programms

    1. Grundsätze für Vergünstigungen und Vorteile
      Gebr. Heinemann und ggf. auch ihre Kooperationspartner gewähren dem Mitglied im Rahmen des Heinemann x ME Programms unterschiedliche Vergünstigungen und Vorteile. Für alle verfügbaren Vergünstigungen und Vorteile gilt, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist: Die einzelnen Vergünstigungen oder Vorteile von Gebr. Heinemann und ihren Kooperationspartnern können örtlich verschieden und zeitlich befristet sein; ihre Inanspruchnahme ist unter Umständen von weiteren Bedingungen abhängig. Die Vergünstigungen sind personengebunden und daher nicht übertragbar. Gebr. Heinemann und/oder ihre Kooperationspartner werden die Mitglieder über die jeweils gültigen Vergünstigungen und die Bedingungen ihrer Inanspruchnahme offline und/oder online an geeigneter Stelle im Voraus informieren. Vergünstigungen aus dem Heinemann x ME Programm werden grundsätzlich nur gegen Vorlage der Mitgliedskarte gewährt.

    2. Geburtstagsgeschenk
      Mitglieder von Heinemann x ME erhalten ein Geburtstagsgeschenk. Voraussetzung für den Erhalt eines Geburtstagsgeschenks ist die Angabe des Geburtsdatums. Gebr. Heinemann kann die Ausgestaltung und Art des Geburtstagsgeschenks für die Zukunft ändern bzw. neu festlegen.

    3. Vergünstigungen
      Mitglieder von Heinemann x ME können bei Einkäufen bei Gebr. Heinemann bzw. ihren Kooperationspartnern weitere Vergünstigungen im Rahmen zeitlich oder örtlich beschränkter Aktionen erhalten (nachfolgend auch nur „Aktionen“). Die Nutzung der Aktionen durch das Mitglied kann von weiteren Bedingungen abhängen. Die Vergünstigungen für das Mitglied im Rahmen dieser Aktionen können unter anderem aus Preisnachlässen, Zugaben von besonderen Serviceleistungen, Informationsangeboten, der Teilnahme an Gewinnspielen oder ähnlichen Vorzügen bestehen. Dabei können Vergünstigungen z.B. von dem Erreichen bestimmter Umsätze oder anderen Parametern abhängig sein. Die Vergünstigungen können zudem entweder sofort im Rahmen eines Einkaufs des Mitglieds oder erst für zukünftige Einkäufe des Mitglieds gewährt werden. Zudem können die Vergünstigungen aus typischerweise mit dem Flugverkehr zusammenhängenden Dienstleistungen, die durch Kooperationspartner von Gebr. Heinemann erbracht werden, bestehen. Ein Anspruch des Mitglieds auf die Einräumung bestimmter Vergünstigungen besteht nicht. Die Art der Vergünstigung ebenso wie die Voraussetzungen, unter denen sie gewährt und unter denen sie in Anspruch genommen werden kann, wird durch Gebr. Heinemann im Voraus festgelegt. Gebr. Heinemann und/oder ihre Kooperationspartner werden die Mitglieder über die verfügbaren allgemeinen Vergünstigungen und die Bedingungen ihrer Inanspruchnahme offline und/oder online an geeigneter Stelle im Voraus informieren.

    4. Willkommens-E-Mail
      Mitglieder von Heinemann x ME erhalten nach erfolgreicher Registrierung eine einmalige Willkommens-E-Mail. Mit der Willkommens-E-Mail erhalten die Mitglieder die Mitgliedskarte. Des Weiteren werden für die Mitglieder die konkreten Inhalte und Vorteile des Heinemann x ME Programm zusammengefasst.

    5. Inanspruchnahme von Kooperationspartnern
      Nimmt das Mitglied die Leistung eines Kooperationspartners von Heinemann x ME in Anspruch, ist der Kooperationspartner bezogen auf diese Leistung und die hierfür gewährte Vergünstigung der alleinige Vertragspartner des Mitglieds. Ansprüche wegen Mängeln der Leistung des Kooperationspartners oder der hierfür gewährten Vergünstigung kann das Mitglied ausschließlich gegen den Kooperationspartner geltend machen. Das Mitglied hat bei Mängeln der Leistung des Kooperationspartners und der hierfür gewährten Vergünstigung keinen Anspruch gegen Gebr. Heinemann.


  3. Kartenverlust / Diebstahl

    Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls der Mitgliedskarte ist das Mitglied verpflichtet, dies unverzüglich gegenüber Gebr. Heinemann unter service@heinemann and me.com und/oder der Telefonnummer 00800 222 44 224 (je nach Land oder Netzanbieter können Gebühren anfallen) anzuzeigen.


  4. Änderung von Teilnahmebedingungen und Mehrwerten

    Gebr. Heinemann behält sich vor, diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere wenn dies zur Verbesserung der Kommunikation mit dem Mitglied, zur Abwicklung der gewährten Vorteile und Vergünstigungen im Rahmen der Aktionen, zur Unterbindung von Missbrauch oder zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen erforderlich ist. Über die Änderung der Teilnahmebedingungen erhält das Mitglied eine Mitteilung per E-Mail. Widerspricht das Mitglied gegenüber Gebr. Heinemann nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich oder in Textform, bspw. per E-Mail, gelten die Änderungen der Teilnahmebedingungen als genehmigt. Gebr. Heinemann wird das Mitglied in der Mitteilung der Änderung der Teilnahmebedingungen gesondert auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines ausbleibenden Widerspruchs hinweisen. Gebr. Heinemann ist berechtigt, das Heinemann x ME Programm bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu verändern oder einzustellen.


  5. Kündigung, Änderungen, Auskunft 

    1. Mitglieder sind jederzeit berechtigt, die Mitgliedschaft ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Gebr. Heinemann kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres kündigen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung durch das Mitglied hat schriftlich oder telefonisch, die Kündigung durch Gebr. Heinemann hat schriftlich (Brief, E-Mail) zu erfolgen.

    2. Nach Beendigung der Mitgliedschaft ist das Mitglied verpflichtet, die Heinemann x ME-Mitgliedskarte unverzüglich zu vernichten, zu löschen oder an Gebr. Heinemann zurückzusenden.

    3. Hat das Mitglied bis zur ordentlichen Kündigung bereits teilweise an Aktionen im Rahmen des Heinemann x ME Programms teilgenommen, aber die Voraussetzungen für die Erlangung einer Vergünstigung noch nicht erreicht, besteht bei Kündigung kein Anspruch auf eine ggf. anteilige Vergünstigung, sofern diese Möglichkeit in den vorher bekannt gegebenen Bedingungen nicht entsprechend eingeräumt worden ist. Verfügt das Mitglied bei ordentlicher Kündigung noch über für die Zukunft nutzbare Vergünstigungen aus dem Heinemann x ME Programm, wie z.B. Gutscheine o.ä., kann das Mitglied diese Vergünstigungen bis zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Kündigung wirksam geworden ist, noch einlösen. Sofern für die Einlösung der Vergünstigung die Vorlage der Mitgliedskarte notwendig wäre, kann das Mitglied von Gebr. Heinemann die Ausstellung eines entsprechenden Gutscheins o.ä. verlangen, der die Vorlage der Mitgliedskarte nicht erfordert.

    4. Änderungen des Namens, der Anschrift und der E-Mail-Adresse des Mitglieds sind Gebr. Heinemann bitte schriftlich (Brief, E-Mail) oder telefonisch mitzuteilen, damit die Leistungen des Heinemann x ME Programmes auch weiterhin zugeleitet werden können.

    5. Aus Sicherheitsgründen werden Auskunftsbegehren der Mitglieder nur auf schriftliche Anfrage bzw. telefonisch, wenn das Mitglied erfolgreich verifiziert werden konnte, beantwortet.


  6. Einwilligungserklärung Datenschutz

    1. Verwendung der personenbezogenen Daten
      Die von dem Mitglied angegebenen persönlichen Daten sowie die im Rahmen der Teilnahme am Heinemann x ME Programm erhobenen Daten zu Einkäufen (z.B. Zahlungsart, Datum, Ort, Gegenstand und Umsatzwert der Einkäufe), zu in Anspruch genommenen Vorteilen ggf. unter Verwendung von Partnerkarten und zur Teilnahme an Aktionen werden durch Gebr. Heinemann zu Zwecken der personenbezogenen Nutzungsanalyse und Angebotsoptimierung genutzt. Mit der Registrierung am Heinemann x ME Programm willigt das Mitglied in diese Verwendung seiner personenbezogenen Daten ein. Ohne diese Einwilligung ist leider keine Teilnahme am Heinemann x ME Programm möglich.

    2. Werbung mit persönlicher Note
      Gebr. Heinemann verwendet die im vorherigen Absatz genannten Daten zum Zweck der personalisierten Werbung für Produkte, Aktionen und Angebote per Post sowie über digitale Kanäle bei Vorliegen einer gesonderten Einwilligung. Eine Nichterteilung oder ein Widerruf von Einwilligungen in Werbung hat keine Auswirkungen auf die Teilnahme am Heinemann x ME Programm. Widerrufsmöglichkeit: Erteilte Einwilligungen in Werbung sind freiwillig und können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (direkt im jeweiligen digitalen Kanal, per Post an: Gebr. Heinemann SE & Co. KG, Service, Postfach 111 661, 20416 Hamburg, durch eine E-Mail an: service@heinemann and me.com oder telefonisch unter 00800 222 44 224 (je nach Land und Netzanbieter können Gebühren anfallen)).

    3. Hinweise zum Datenschutz
      Die Nutzung der Daten erfolgt darüber hinaus ausschließlich durch Gebr. Heinemann sowie durch deren Partner zur Abwicklung der einzelnen Serviceleistungen des Heinemann x ME Programms; eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Auf schriftliche Anfrage oder telefonisch, wenn wir Sie erfolgreich verifiziert haben, teilen wir Ihnen gerne mit, welche Daten über Sie bei uns gespeichert sind. Weitere Informationen zum Datenschutz bei Gebr. Heinemann finden Sie unter [https://www.heinemann-shop.com/de/global/data-protection-statement].


  7. Schlussbestimmungen

    Für diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Gebr. Heinemann und dem Mitglied im Zusammenhang mit dem Heinemann x ME-Programm gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften des, in dem Land, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, geltenden Verbraucherschutzrechtes, bleiben unberührt.


    Stand: 1. Juli 2021